Newsbeitrag

Ei­gen­miet­wert vor dem Aus: Was be­deu­tet die Re­form für Ei­gen­heim­be­sit­ze­rin­nen und -be­sit­zer?

18.09.2025
Eigenmietwert vor dem Aus: Am 28. September 2025 entscheidet die Stimmbevölkerung über die Reform der Wohneigentumsbesteuerung. Doch was bedeutet das genau?

Das Parlament hat einen historischen Schritt getan: Der umstrittene Eigenmietwert soll abgeschafft werden. Damit entfällt ein fiktives Einkommen, das viele schon lange als ungerecht empfanden. Gleichzeitig fallen aber auch Vorteile weg. Schuldzinsen und Unterhaltskosten können künftig nicht mehr voll abgezogen werden.

Am 28. September 2025 entscheidet die Stimmbevölkerung über den Bundesbeschluss zur kantonalen Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften. Nur wenn diese Vorlage angenommen wird, tritt auch die Abschaffung des Eigenmietwerts in Kraft.

Für Eigenheimbesitzende geht es um viel: Bei tiefen Hypothekarzinsen sinkt die Steuerlast in den meisten Fällen. Steigen die Zinsen deutlich, könnten die neuen Regeln hingegen zur Mehrbelastung führen. Auch Zweitliegenschaften rücken in den Fokus, da Kantone künftig eine spezielle Steuer einführen können.

Auch die öffentliche Hand ist betroffen: Bei einem durchschnittlichen Zins von 1,5 % fehlen Bund, Kantonen und Gemeinden rund 1,8 Milliarden Franken an Einnahmen. Liegt das Niveau bei 3 %, sind hingegen sogar Mehreinnahmen möglich.

???? Fazit: Die Reform ist weit mehr als ein steuertechnisches Detail. Sie betrifft den Traum vom Eigenheim, Zweitliegenschaften und die Frage, wie fair Wohneigentum künftig besteuert wird. Wer ein Eigenheim besitzt, sollte die Abstimmung genau im Blick behalten.

???? Mehr Informationen finden Sie beim Eidgenössischen Finanzdepartement: efd.admin.ch/de/abstimmung-reform-wohneigentumsbesteuerung

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